Frau Isserstedt & Herr Kalsen
Sprechzeiten:
Mo-Fr
9-12 & 13-15 Uhr
+49 221 888 239 10
Wenn Sie am HandtraumaRegister DGH teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Antragsformular aus:
Anfrage zur Teilnahme am HandTraumaRegister DGH
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Kliniken, die handchirurgische Akutversorgungen im stationären Rahmen durchführen.
Ihre Teilnahmeanfrage wird durch ein Gremium der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie e.V. (DGH) geprüft. Dafür legen wir die von Ihnen angegebenen Daten gegenüber der DGH offen. Ihre Daten werden nur zu diesem Zweck übermittelt und nur für die Dauer der Prüfung bei der DGH gespeichert.
Das weitere Vorgehen folgt dem Ablaufschema zur Anmeldung.
In das HandTraumaRegister DGH werden alle Handverletzungen eingeschlossen, die nicht älter als 2 Wochen sind, operativ versorgt und anhand des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) dokumentiert wurden.
Einzuschließen sind lediglich Behandlungen, die einen OPS-Code erzeugt haben, also alle operativen Maßnahmen.
Es gilt das Datum der Erstvorstellung in der Ambulanz/Notaufnahme. Die Angabe bezieht sich auf den Erstkontakt des Patienten mit der eigenen Klinik. Dazu reicht die Anmeldung in der ZNA.
Es zählt die Anmeldezeit im KIS.
In der Regel kommen die Patienten am Tag 0 (Unfalltag).
Die Primärversorgung ist jegliche Form der ersten Diagnostik / Therapie (im eigenen Haus oder auch extern).
Die Sekundärversorgung ist die nachfolgende, meist geplante operative Behandlung.
Eine Sekundärversorgung wäre die Regel bei externer Primärversorgung oder bei geplanter (verzögerter) Operation im eigenen Haus.
Beispiel geschlossene Fingerfraktur mit verzögerter Operation: Primärversorgung durch Schienenanlage bei Erstvorstellung und definitive Sekundärversorgung durch Osteosynthese.
Die temporäre Versorgung stellt eine operative Maßnahme (z.B. Fixateur externe oder Debridement) im eigenen Haus dar, der später eine definitive operative Behandlung nachfolgt (z.B. interne Osteosynthese oder Lappenplastik).
Die nachfolgende, definitive operative Behandlung wird dann aber nicht mehr über das Register erfasst.
Eine definitive Versorgung liegt vor, wenn diese operative Maßnahme keinen geplanten Folgeeingriff beinhaltet.
Definitiv ist die Operation, die den für die Heilung erforderlichen Zustand herstellt, z.B. intramedulläre Osteosynthese bei Mittelhandfraktur.
Die spätere ME spielt dabei keine Rolle.
Infekte nach Trauma, die zur operativen Therapie führen, sind einzugeben.
Bei beidseitiger Versorgung im Rahmen einer operativen Prozedur sollen beide Seiten im Rahmen eines Falles eingegeben und die gesamte OP-Zeit eingetragen werden.
Bei beidseitiger operativer Versorgung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sollen zwei Fälle angelegt werden.
Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen der sogenannten Externen Qualitätssicherung verpflichtet, bestimmte Leistungen zu dokumentieren. Das HandTraumaRegister DGH soll den Klinken ermöglichen, diese Qualitätssicherung mit angemessenem Aufwand in einem komplexen Bereich der Handchirurgie umzusetzen.
Die teilnehmenden Kliniken dokumentieren Behandlungsdaten von ihren handverletzten Patienten und erhalten dafür einmal jährlich einen ausführlichen Qualitätsbericht, den HandTraumaRegister DGH - Jahresbericht. Dieser enthält neben Angaben zur Prozessqualität auch vergleichende Aussagen zur Ergebnisqualität. Dies soll einen Vergleich mit den Zahlen anderer Teilnehmer ermöglichen und so die Standortbestimmung hinsichtlich der eigenen Qualitätsbemühungen unterstützen.
Neben der Qualitätssicherung leistet das HandTraumaRegister DGH einen wichtigen Beitrag zur Forschung.
Die jährlich wachsende Datenbank des HandTraumaRegisters DGH erlaubt Darstellungen und Analysen in unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen wie Epidemiologie, Ökonomie oder Lebensqualität. Während der Zugriff auf die übermittelten Daten der eigenen Klinik jederzeit erfolgen kann, sind Auswertungen aus dem Gesamtdatensatz des Registers nur zur Beantwortung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen möglich.
Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie ist die Vereinigung der in der Bundesrepublik Deutschland vorwiegend handchirurgisch tätigen Chirurgen, Plastischen Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden.